Do 11 Nov 2010
Die Autohaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und muss für jedes zugelassene Auto im Straßenverkehr bestehen. Wenn Sie also mit Ihrem PKW einen Unfall verursachen, werden von der Autohaftpflichtversicherung alle Ansprüche des Unfallgegners übernommen.
Die Versicherung umfasst Personen- Sach- und Vermögensschäden, sowie evtl. anfallendes Schmerzensgeld. Die Reparatur des gegnerischen Autos wird übernommen, bei Totalschäden ersetzt der Versicherer den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Die Autohaftpflicht zahlt also alle Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht worden sind. Dies gilt auch für Abschleppdienst, oder den Arbeitsausfall einer verletzten Person. Auch eventuell anfallende Invalidenrenten werden übernommen.
Aber Achtung! Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die vorsätzlich verursacht worden sind. Bei Trunkenheit am Steuer oder bei Fahrerflucht, aber auch bei anderen strafbaren Handlungen, werden zwar zunächst einmal die Leistungen übernommen, dann aber vom Versicherungsnehmer zurück gefordert. Wenn die Autohaftpflicht für einen besonders hohen Schaden Leistungen erbringen soll, so kann ein Gutachten angefordert werden, um festzustellen wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Also bitte keine Schäden reparieren lassen, bevor die Versicherung den Schaden geprüft hat und sich zur Leistung bereit erklärt hat. Die Autohaftpflicht ist aber auch dazu da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Autohaftpflicht ist eine Pflichtversicherung und Sie können ohne den Nachweis einer gültigen Versicherung kein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden.
Die Leistungen der Autohaftpflichtversicherung sind je nach Anbieter verschieden. Hier die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen:
- 2,5 Millionen für Personenschäden pro verletzte/getötete Person
- Bis zu 7,5 Millionen bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen
- 500.000,– € für Sachschäden
- 50.000 € für Vermögensschäden
Alle Versicherungen bieten Autohaftpflichtversicherungen an, die Preise variieren je nach Fahrzeug.